Werbemails stoppen & zu Geld machen?
Wir verhelfen zum Ende von Werbemails und zur Entschädigung für schon erhaltene Nachrichten.
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Fair: nur 20% Provision auf Ihre Entschädigung
Risikolos: Wir übernehmen alle Kosten zur Verwirklichung Ihrer Ansprüche

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So funktioniert’s
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Spam endet & Sie erhalten Entschädigung
Spam-Mails blockieren & Entschädigung erhalten: Ihre Rechte 2025

Dr. Christopher Wekel
Unerwünschte Spam Mails kann man nicht bloß einfach blockieren, sondern sie berechtigen oft schon ab der ersten Nachricht zu einer Entschädigung von 100€. Möglich macht es die europäische Datenschutz-Grundverordnung. Dazu erklären wir Schritt für Schritt, wie Sie:
- Spam Mails blockieren und vermeiden.
- Ihre Entschädigung für schon erhaltene Spam Mails prüfen – und
- Ihre Ansprüche erfolgreich durchsetzen.

FAQ
Warum kann ich gegen unerwünschte Werbemails vorgehen?
Unerwünschte Werbemails verletzen in vielen Fällen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Denn die Datenverarbeitung bei ihrem Versand und den Vorschriften erfolgt regelmäßig ohne die nach Artikel 6 der DSGVO nötige rechtmäßige Grundlage, wenn man nicht eingewilligt hat. Nach Artikel 82 DSGVO kommt in solchen Fällen sogar eine Entschädigung in Betracht.
Zudem bildet die Zusendung ungewollter Direktwerbung eine unerlaubte Handlung, deren umgehende Beendigung man verlangen kann (§§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB). Schon eine einzige ungewollte Werbemail kann deshalb zu Unterlassungsansprüchen und zu einer Entschädigung führen.
Wann steht mir wegen Werbemails Entschädigung zu?
Sie haben einen Anspruch, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Diese richten sich nach Artikel 82 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Diese Vorschrift erfordert ertsens, dass der Versender der E-Mail-Werbung dabei gegen die DSGVO verstößt , etwa weil keine Einwilligung existiert oder Informationspflichten missachtet wurden. Zusätzlich benötigen Sie einen Schaden, typischerweise einen Verlust der Kontrolle über Ihre Daten, etwa weil Ihre Adresse über Databroker, Datenlecks oder E-Mail-Tools ohne ihr Wissen und ihr Zutun in Umlauf geraten ist. In derartigen Fällen sind häufig Beträge von etwa 100 bis 500 Euro pro Fall möglich. Und da der Schaden in Form des Kontrollverlusts regelmäßig unabhängig davon eintritt, wie viele E-Mails versandt werden, ergibt sich das Recht auf eine solche Entschädigung oft schon bei nur einer einzigen ungewollten E-Mail.
Wie erhalte ich die Entschädigung?
Praktisch gehen Sie folgendermaßen vor: Sie löschen die Mails nicht, sondern heben sie als Beweis auf. Anschließend prüfen Sie mit dem Entschädigungsrechner von Ersatz-Pilot, ob in Ihrem Fall ein Anspruch besteht, und leiten die betreffenden Mails weiter. Nach einer automatisierten und juristischen Prüfung kauft Ersatz-Pilot Ihren Anspruch, zahlt Ihnen 80 Prozent der erwarteten Entschädigung direkt aus und setzt die Forderung dann selbst beim Unternehmen durch. Sie können derweil die Direktentschädigung von Ersatz-Pilot behalten. Versteckte Nebenkosten fallen nicht an.
Was ist eine Unterlassungserklärung?
Das ist eine rechtsverbindliche Erklärung des Versenders, dass er Ihnen künftig keine unerwünschte Werbung mehr zusendet. Sie ist meist mit einer Vertragsstrafe verbunden, falls dennoch weitere Spam-Mails verschickt werden. Nur dadurch wird der Versender von ungewollter Direktwerbung wirksam abgehalten, es nicht noch einmal zu versuchen. Ein bloßer Klick auf “Deabonnieren” in der Spam-Mail bietet keinen vergleichbaren Schutz. Schließlich wurde Ihnen die erste E-Mail ja auch ohne Einwilligung gesendet.
Die gute Nachricht: Wenn Ihnen ungewollt Direktwerbung gemailt wird, haben Sie regelmäßig Anspruch auf Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. . Mit unserem Spam-Schutz-Dienst helfen Ihnen Ersatz-Pilot und unsere Partneranwälte ohne Kosten für Sie dabei, eine solche Unterlassungserklärung vom Versender ungewollter Nachrichten abzufordern.
Was sind Spam-Mails?
Spam-Mails sind E-Mails, die Sie nicht bestellt haben und die überwiegend Werbezwecken dienen. Häufig stammen sie von Unternehmen, bei denen Sie weder etwas bestellt noch sich bewusst angemeldet haben, oder sie treffen trotz Abmeldung von der E-Mail-Liste weiterhin ein. Oft stammen die verwendeten Kontaktdaten aus Datenlecks, von Databrokern oder aus automatisierten Suchtools. Solche Nachrichten stellen regelmäßig Datenschutzverstöße dar und können eine Entschädigung auslösen.
Kann ich Ersatz-Pilot auch für einzelne Dienste zur Abwehr von Direktwerbung nutzen oder immer nur im Paket?
Sie können die Leistungen von Ersatz-Pilot zum Schutz gegen ungewollte E-Mail-Werbung flexibel wählen. Möglich ist, Ersatz-Pilots Hilfe wahlweise nur bei der r Unterlassung zur Vermeidung weiterer E-Mail anzufordern oder nur für die Löschung Ihrer Daten bei den Spam-Versendern oder nur für die Entschädigung nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO oder für alles zusammen. Wenn Sie möchten, sorgt Ersatz-Pilot ausschließlich dafür, dass die Werbung dauerhaft aufhört oder leistet Ihnen nur eine Direktzahlung für Ihren Entschädigungsanspruch. Die Bausteine lassen sich frei kombinieren.
Welche Rechte habe ich bei ungewollten Spam-Mails?
Sie können verlangen, dass die Werbung dauerhaft unterbleibt und der Versender Ihre Daten löscht. Das ergibt sich aus zivilrechtlichen Unterlassungsansprüchen nach §§ 823, 1004 BGB und aus Art. 17 der Datenschutz Grundverordnung. Zusätzlich steht Ihnen nach Art. 82 ein Anspruch auf Schadensersatz zu, zumeist für den immateriellen Schaden durch den Kontrollverlust über Ihre Daten. Außerdem haben Sie ein Recht auf Auskunft, woher der Versender Ihre Adresse hat und wie diese verarbeitet wird.
Was kostet Ersatz-Pilot?
Für die rechtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche bei der Zusendung ungewollter Werbung tragen Sie kein Kostenrisiko. Ersatz-Pilot übernimmt für Sie sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten zur Verfolgung Ihrer Rechte.
Wenn Sie die Direktentschädigung nutzen, bieten wir Ihnen für Ihren Anspruch aus Art. 82 DSGVO 80 Prozent der erwarteten Entschädigung als Sofortauszahlung. Die übrigen etwa 20 Prozent sind die Provision von Ersatz-Pilot (inklusive Mehrwertsteuer). Sie werden direkt mit der Forderung verrechnet. Scheitert die Durchsetzung, entstehen Ihnen keine Kosten. Sie können die Entschädigung trotzdem behalten.
Wie kann mir Ersatz-Pilot gegen unerwünschte Direktwerbung helfen?
Ersatz-Pilot übernimmt für Sie die vollständige Bearbeitung rund um unerwünschte Werbemails. Der Service prüft, ob die Nachrichten Ihre Datenschutzrechte verletzen, ermittelt die voraussichtliche Entschädigung und zahlt Ihnen nach positiver Prüfung direkt rund 80 Prozent des Anspruchs aus. Auf Wunsch setzen Partneranwälte zudem durch, dass die Werbung dauerhaft endet und Ihre Daten beim Versender gelöscht werden. Für Sie entsteht dabei kein Kostenrisiko. Wir und unsere Partneranwälte übernehmen die komplette Korrespondenz mit dem werbenden Unternehmen.
Wie verdient Ersatz-Pilot für die Spam-Schutz Dienste Geld?
Wir erzielen unsere Einnahmen für die Unterstützung bei der Verwertung Ihrer Rechte im Zusammenhang mit ungewollter Direktwerbung aus einer Provision auf die Höhe von Entschädigungsansprüchen nach Artikel 82 DSGVO: Bei der Direktentschädigung behält Ersatz-Pilot inklusive Mehrwertsteuer 20 Prozent der erwarteten Entschädigung als Service-Gebühr und übernimmt dafür die gesamte Prüfung, Durchsetzung und das Prozessrisiko.
Bei der Verfolgung von Unterlassungansprüchen und Durchsetzung der Datenlöschung übernimmt Ersatz-Pilot die Anwalts- und Verfahrenskosten, ohne dass Sie mit Kosten belasten werden. . Dieser Service geht auf uns. Eigenen Gewinn erzielen wir aus diesen Leistungskomponenten nicht. Die zusätzlich nutzbaren Leistungen sollen stattdessen vor allem unseren Entschädigungsdienst sinnvoll abrunden. Denn oft wünschen sich Kunden nicht bloß eine Kompensation für vergangene Vorkommnisse, sondern vor allem, dass nervige Direktwerbung in Zukunft ein für allemal endet. Auch dafür wollen wir unseren Beitrag leisten.